Ausbeutungsmissbrauch — Ausbeutungsmissbrauch, Wettbewerbsrecht: Ausbeutung der Marktgegenseite (z. B. Handelsunternehmen oder Verbraucher) durch ein marktbeherrschendes Unternehmen, z. B. durch überhöhte Preisforderungen bei der Belieferung oder durch Erzwingung… … Universal-Lexikon
Ausbeutungsmissbrauch — Unter Ausbeutungsmissbrauch versteht man im Kartellrecht eine Preis oder Konditionenpolitik, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung… … Deutsch Wikipedia
Missbrauchsaufsicht — ⇡ Ausbeutungsmissbrauch, ⇡ Behinderungsmissbrauch … Lexikon der Economics
Missbrauchsaufsicht — Missbrauchsaufsicht, neben dem Verbot von Kartellen und der Fusionskontrolle wichtigstes Instrument der Wettbewerbspolitik. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des §§ 19 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen… … Universal-Lexikon
Preisdiskriminierung — Unter Preisdifferenzierung versteht man in der Betriebswirtschaftslehre eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art … Deutsch Wikipedia
Europäisches Kartellrecht — Die deutsche Wettbewerbsordnung wird heute nicht mehr allein durch das deutsche Recht bestimmt. Neben das deutsche Wettbewerbsrecht sind vielmehr durch die Art. 81 und 82 EG Vertrag (EGV) und die Europäische Fusionskontroll Verordnung (FKVO) vom… … Lexikon der Economics
Preisdifferenzierung — ist eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art sein. Mit diesem Instrument der Preisgestaltung versuchen Anbieter … Deutsch Wikipedia
marktbeherrschendes Unternehmen — marktbeherrschendes Unternehmen, Wettbewerbsrecht: Marktbeherrschung im Sinne des Gesammelten gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26. 8. 1998 liegt vor, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art … Universal-Lexikon
Nachfragemacht — Nachfragemacht, Nachfragermacht, Wettbewerbspolitik: die Möglichkeit eines Nachfragers gegenüber einem Anbieter, für diesen nachteilige Bedingungen durchzusetzen, z. B. Erzwingung niedrigerer Preise oder günstigerer Zahlungsbedingungen durch… … Universal-Lexikon
Behinderungsmissbrauch — liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn von § 19 GWB bzw. Art. 82 EGV (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht) die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Unternehmen wesentlich beeinträchtigt. Dabei wirft die… … Lexikon der Economics